Der Beauftragte für Interessenvertretung

Der Vorschlag der de'ge'pol

Der Interessenbeauftrage beim Deutschen Bundestag:

  • wahrt die Integrität der politischen Willensbildung als Wächter über die Lauterkeit der Interessenvertretung im politischen Raum;

  • ist unabhängiger Beauftragter des Deutschen Bundestages, ähnlich wie der Wehrbeauftragte, und arbeitet als Organ der Selbstkontrolle eng mit dem Petitionsausschuss zusammen;

  • wird selbst oder durch Beschwerden und Anregungen von Bürgerinnen und Bürgern tätig;

  • kann sich bei der Erfüllung seiner Aufgaben auf eigene Ermittlungen und Anhörungen stützen;

  • rügt in Einzelfällen unzulässige Formen und Handlungen bei der Interessenvertretung öffentllich und berichtet auch jährlich zu Entwicklungen;

  • initiiert den öffentlichen Diskurs zu den Grenzen der Interessenvertretung und wird diese über die Jahre ausdefinieren.

Damit trägt der Interessenbeaufragte dazu bei, Orientierung in der Fülle der Informationen aus den verschiedenen Transparenzmaßnahmen zu geben und stärkt als Institution und Person das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die Demokratie.

Hier finden Sie das Positionspapier der de'ge'pol.

Die guten Gründe für den Interessenbeauftragten

Politik lebt von Vertrauen und Verlässlichkeit. Politik trägt die Demokratie. Und die Demokratie basiert darauf, dass jeder seine Interessen vertreten darf. In der Vergangenheit ist es hier zu Grenzüberschreitungen gekommen, die dem Ansehen der Interessenvertretung geschadet und das Vertrauen in die politische Willensbildung erschüttert haben.

Mit verschiedenen Ansätzen von einem Lobbyregister über offene Terminkalender bis zum "legislativen Footprint" wurde in den letzten Jahren versucht, durch Transparenz dieses Vertrauen wieder herzustellen. Die Folge war eine häufig überbordende Informationsvielfalt, welche die Bürger nicht zu erfassen und einzuordnen vermögen, ohne dafür erhebliche Zeit und Energie aufzuwenden. Zudem blieben viele Ansätze in der Diskussion um Details stecken, etwa wer in ein Lobbyregister einzutragen ist oder wie Gesetzesentwürfe zu entstehen haben.

Das Modell des Interessenbeauftragten dreht den Spieß um: Hier werden Methodik und Form fokussiert. Es geht allein um die Interessenvertretung in Bezug auf die politischen Entscheidungsträger, d.h. es wird auf den Bundestag oder auch auf die Wähler abgestellt. Dabei kann prinzipiell jede Art der öffentlichen oder nicht-öffentlichen Kommunikation im politischen Raum im Fokus des Interessenbeauftragten stehen. Ohne inhaltlich Meinungen kontrollieren oder missbilligen zu wollen.

Diese Position soll nicht in eine staatliche Kontrollinstanz für Meinungen ausarten. Als solche kann und darf der Interessenbeauftragte nicht verstanden werden. Es geht allein um die Form der Kommunikation. Zentral sind überdies nicht die Überlegungen, wer Absender der Kommunikation, sondern vielmehr wer ihr Empfänger ist. So fallen alle in den Fokus, von Industrieunternehmen und Anwaltskanzleien bis hin zu Gewerkschaften, NGOs und Kirchen.

Die Kernfrage dabei ist: Zielt die Kommunikation darauf ab, die an der politischen Willensbildung Beteiligten in unlauterer Weise zu beeinflussen? Unlauterkeit wird dabei nicht definiert. Diese vermeintliche Schwäche ist die Stärke dieses Modells: Keine endlose Diskussionen über Details. Der gesellschaftliche Grundkonsens muss ausreichen, zu bestimmen, was erlaubte und was verbotene Interessenvertretung ist. Eine Reihe von Organisationen haben in den letzten Jahren bereits Kodizes zu dieser Frage erarbeitet und leben diese mit ihren Mitgliedern. Darauf kann vom Interessenbeauftragten zurückgegriffen werden bei der verantwortungsvollen Beurteilung von Detailfragen.

Damit ist der Interessenbeauftragte als Institution und Person der Wahrer der Integrität der politischen Willensbildung und stärkt das Vertrauen in die Demokratie.  

Warum jetzt und warum ein Interessenbeauftragter?

Der Impuls der de'ge'pol ist nichts revolutionär Neues. Er ist vielmehr die Kulmination jahrelanger Debatten zwischen Politik, Interessenvertretung und Zivilgesellschaft.

Da sich der Berliner Politikbetrieb bislang aber vor allem im Abwiegen von Vor- und Nachteilen sowie Details eines verpflichtenden Lobbyregisters verliert, bedarf es eines neuen Ansatzes. Die bisherige politische Diskussion zum Register wird absehbar nicht zu einem Ende kommen und erscheint teilweise bereits überholt. Gleichwohl ist sie ein wichtiges Signal und sollte weiter geführt werden.

Es ist aber an der Zeit, dass von allen Beteiligten ein Zeichen gesetzt wird, mit dem Vertrauen zurück gewonnen werden kann. Ohne schädliche Detaildiskussionen, die auch als Verhinderungstaktik verstanden werden könnten.

Ein solches Zeichen basiert vielmehr auf dem Konsens, dass Interessenvertretung zur grundgesetzlich garantierten politischen Willensbildung unserer Gesellschaft gehört. Und dass dieser Konsens auch definiert, wann die Grenzen einer zu missbilligenden Interessenvertretung überschritten werden. 

Die de’ge’pol sieht das Modell des Interessenbeauftragten als weiteren Ansatz in der Diskussion um Transparenz.

5 Gründe für den Interessenbeaufragten

Der Interessenbeauftragte beim Deutschen Bundestag

... steht ein für die Integrität der politischen Willensbildung. Die Vertretung von Allgemein-und Partikularinteressen ist demokratisch legitimund verfassungsrechtlich geschützt. Der Interessenbeauftragte wacht über die Redlichkeit dieser Interessenvertretung.

.... beobachtet eigenverantwortlich alle Vertreter von Interessen, die im politischen Raum Einfluss auf Entscheidungsträger nehmen wollen. Dies ist unabhängig vom Absender und davon, ob die Kommunikationöffentlichoder nichtöffentlich erfolgt. Unlauteres Verhalten rügt der Interessenbeauftragte öffentlich und berichtet dem Bundestag auch über die Lage der Interessenvertretung im Allgemeinen.

.... befasst sich ausschließlich mit der Form und Methodik der Einflussnahme. Dabei achtet er die Meinungsfreiheit ebenso wie die Freiheit des Mandats. Die Arbeit wird von einem bestehenden und weiter zu entwickelnden Grundkonsens getragen. Es bedarf also keines abgeschlossenen Kataloges der zulässigen Interessenvertretung als Grundlage.

.... ist neben anderen Maßnahmene in erkennbarer Beitrag zur Stärkung der Identifikation der Bürger mit der Demokratie. Denn der Interessenbeauftragteschafft Vertrauen. Bürger differenzieren nicht zwischen Politik und Interessenvertretung. Zudem benötigen sie angesichts der Fülle an Informationen durch Transparenzauch eine Einordnung. Für beides bietet der Interessenbeauftragte eine Lösung.

... wirkt als Ansprechpartner einem diffusen Unbehagen in der Gesellschaft entgegen. An die Stelle andauernder Unterstellungen von verschiedenen Seiten tritt eine belastbare Übersicht über Arbeit und Weise von Interessenvertretung in Deutschland.