Lobbyregister & Compliance.
Das Gesetz zum Lobbyregister und Verhaltenskodex (LobbyRG) trat auf Bundesebene am 01.01.2022 in Kraft. Seit dem 01.03.2024 gilt es in überarbeiteter und stark erweiterter Form für Interessenvertretung gegenüber dem Deutschen Bundestag und der Bundesregierung.
Interessenvertretung ist nach der gesetzlichen Definition die Kontaktaufnahme zu den im Gesetz benannten Adressaten zum Zwecke der Einflussnahme auf die Willensbildung und Entscheidungen über rechtliche Regelungen. Nicht alles an Public Affairs Aktivitäten ist daher eintragungspflichtig. Da der Registerinhalt stets richtig sein muss, sind hier viele Fragen zu prüfen und zu beantworten.
Zur Eintragung ergeben sich in der praktischen Umsetzung eine Vielzahl von Fragen vor dem Hintergrund der Vielfalt professioneller Interessenvertretung. Die de’ge’pol bemüht sich, in einem ständigen Dialog mit der registerführenden Stelle und den betroffenen Interessenvertreter:innen durch Veranstaltungen und Publikationen stets die aktuellsten Informationen für ihre Mitglieder und Interessierte bereitzustellen.
Das Lobbyregister des Bundes
Kritik: überbordende Umsetzung zurückführen
Mit der Reform des LobbyRG 2024 wurden neue Datenkategorien geschaffen, die eine ständige Veröffentlichung von “Regelungsvorhaben” verlangt. Das LobbyRG verlangt in § 3 Abs. 1 Nr. 5 a Folgendes:
5. zur Darstellung der bezweckten Einflussnahme
a) die Angabe der aktuellen, geplanten oder angestrebten Regelungsvorhaben auf Bundesebene oder auf Ebene der Europäischen Union, hinsichtlich derer gegenüber den Adressatinnen und Adressaten nach § 1 Absatz 1 und 2 Interessenvertretung betrieben wird, gegebenenfalls unter Angabe des Titels der geltenden Regelung, auf die sich die Interessenvertretung jeweils bezieht, sowie die Angabe der betroffenen Interessen- und Vorhabenbereiche nach Nummer 4
Damit sind drei schlichte Angaben vom Gesetz gefordert, die in der Begründung näher erläutert werden. Praktisch umgesetzt sind dies:
eine Drucksachen/Vorgangsnummer des Bundestages, Bundesrates oder der EU oder ein Referentenentwurf soweit vorhanden, sonst kurze Ausführung dazu,
die Bezeichnung eines vorhandenen Gesetzes oder einer Verordnung und
die Wiederholung der Angabe zu Interessen- und Vorhabenbereichen.
Die registerführende Stelle verlangt dagegen zusätzlich die Angabe einer Kurzbezeichnung des eigenen Vorhabens des Interessenvertretenden sowie eine detaillierte Offenlegung des Gegenstand und der Ziele der Interessenvertretung. Und das in ständig aktualisierter Form, sobald der Entschluss zur Interessenvertretung gefasst ist.
Die de’ge’pol sieht dies als gesetzlich nicht zulässige, überbordende Umsetzung an, die weit über eine sinnvolle Transparenz hinaus reicht und verfassungs- und datenschutzrechtlich nicht gedeckt ist. Die breite Sammlung von politischen Ansichten durch staatliche Stellen ist auch für ein demokratisches Gemeinwesen bedenklich. Die de’ge’pol hat sich seit ihrer Gründung für ein Lobbyregister eingesetzt, das Interessenvertretung für die Bürger:innen durch strukturelle Daten nachvollziehbar macht. Die gegenwärtige Umsetzung bringt eine für die Öffentlichkeit und Medien nicht mehr nachvollziehbare Datenflut, die noch dazu auf Daten mit unzureichender Vergleichbarkeit und Qualität beruht. Die Nachvollziehbarkeit des Einflusses und der bei Entscheidungen berücksichtigten Argumente kann besser durch legislative und exekutive Fußspuren oder moderne Dokumentationsformen von Teilhabe erzeugt werden.
Die de'ge'pol setzt sich nicht nur für sinnvolle Maßnahmen der Transparenz, Nachvollziehbarkeit und Verantwortlichkeit ein. Aktuell ist sie aktiv, die überbordende Umsetzung des Lobbyregisters durch Interessenvertretung gegenüber dem Deutschen Bundestag und der Bundesregierung auf den sinnvollen Kern zurückzuführen.
Mehr Informationen zu diesem Thema finden Sie in unserem Informationsblatt.
Fortbildung zu Lobbyregister und Compliance
Die de'ge'pol bietet regelmäßig Veranstaltungen zum Thema Lobbyregister und zur Compliance in der Interessenvertretung an.
Mitglieder werden zu anstehenden Webinaren, Lunchtimes und andere Formaten eingeladen.
Interessierte können sich zu unserem Newsletter anmelden und werden darüber zu unseren Angeboten informiert.
de'ge'pol Empfehlungen für Einträge in das Lobbyregister des Bundes
Empfehlungen 1: Modell zur Angabe finanzieller Aufwendungen
Die de’ge’pol empfiehlt, die Angabe der finanziellen Aufwendungen nach § 3 Abs. 1 Nr. 6 / § 3 Abs. 1 Nr. 8 lit b des Lobbyregistergesetzes nach den in diesem Dokument aufgezeigten Berechnungsmethoden vorzunehmen.
Die de’ge’pol sieht diese Empfehlungen als Bemühen, die durch das Fehlen von gesetzlichen Ausführungsbestimmungen entstehende Lücke zur Methodik der Berechnung von finanziellen Aufwendungen zu füllen.
Die de’ge’pol ist vom Willen zur Transparenz der finanziellen Angaben und der Absicht getragen, die finanziellen Angaben entsprechend den rudimentären gesetzlichen Vorgaben bereitzustellen.
Die de’ge’pol beabsichtigt, durch diese Empfehlungen einen Orientierungsrahmen für die Berechnung zu geben, der vor dem Hintergrund von unterschiedlichen Berechnungsmöglichkeiten und einer Vielzahl von komplexen Details zu plausiblen Ergebnissen führt.
Die de’ge’pol stellt es ihren Mitgliedern frei, diesen Empfehlungen zu folgen. Sie sind der Ansicht, dass eine breite Unterstützung der Empfehlungen durch die entsprechende Harmonisierung von Berechnungswegen zu einer höheren Akzeptanz des Lobbyregisters in der Öffentlichkeit führen wird.
Die de’ge’pol ist der Ansicht, dass es sich bei den Empfehlungen um einen optimierten Weg der Berechnung für den Bereich der professionellen Interessenvertretung handelt. Daneben wird es andere Rechenwege, etwa durch die registerführende Stelle geben, die jedoch alle gleichermaßen das Ziel der Richtigkeit und Plausibilität der finanziellen Angaben verwirklichen. Das Modell der Empfehlungen ist kompatibel zu dem Rechenweg der registerführenden Stelle. Und bietet die Grundlage für zulässige Schätzungen.
Die de’ge‘pol stellt diese Empfehlungen allen Interessenvertretenden zur Verfügung, da es im gemeinsamen Interesse ist, die Angaben für die finanziellen Aufwendungen im Lobbyregister auf Basis eines harmonisierten Berechnungsmodells zu ermitteln.
Die Empfehlungen 1 können Sie hier als PDF herunterladen.
Empfehlungen 2: Darstellung der Bezweckten Einflussnahme (Grundlegende Stellungnahmen und Gutachten; Regelungsvorhaben)
Die de’ge’pol hat mit den Empfehlungen 2 den Bereich der Uploadpflicht für grundlegende Stellungnahmen und Gutachten sowie zur Angabe von Regelungsvorhaben aufgearbeitet. Im Reader finden Sie für die Umsetzung relevante Hinweise und Einschätzungen.
Bitte beachten Sie auch unsere kritischen Positionen zu diesen Kategorien.
Die Empfehlungen 2 können Sie hier als PDF herunterladen.
de'ge'pol Reader zum Lobbyregister des Bundes, der Länder und der Europäischen Union
Unsere beiebten Reader für Mitglieder der de’ge’pol werden derzeit überarbeitet und werden Anfang 2026 in neuer Form veröffentlicht.
LOBBYINGRECHT DER EU
Im Reader 3 finden sie eine Dokumentation zu den Regularien auf Ebene der EU.
LOBBYINGRECHT DES BUNDES
Im Reader 1 finden sie eine aktuelle Übersicht und Kommentierung der Regularien des Bundes.
LOBBYINGRECHT DER LÄNDER
Im Reader 2 finden sie eine aktuelle Übersicht über die unterschiedlichen Regularien auf Ebene der Länder.