de'ge'pol unterstützt Konzept eines Online-Konsultationsverfahren

Angesichts der aktuellen Reformpläne der Bundesregierung zur Reduzierung bürokratischer Belastungen spricht sich die Deutsche Gesellschaft für Politikberatung e.V. (de’ge’pol) erneut deutlich dafür aus, auch das Lobbyregistergesetz des Deutschen Bundestages zu überprüfen. Ziel müsse es sein, Transparenz zu stärken und zugleich unnötigen administrativen Aufwand für registrierungspflichtige Organisationen zu reduzieren.

Die Bundesregierung hat angekündigt, gesetzliche Berichts- und Dokumentationspflichten zu verringern. Diese Verantwortung betrifft nicht nur die Ministerien. Auch der Bundestag sollte eigene gesetzliche Regelungen wie das Lobbyregistergesetz in den Blick nehmen.

Bereits 2020 hat sich die de’ge’pol einer Allianz an Verbänden und Unternehmen angeschlossen, um sich für faire, einheitliche und transparente Regeln der Interessenvertretung einzusetzen.

Aus Sicht der de’ge’pol bleibt das Lobbyregistergesetz in der aktuellen Debatte um Bürokratieabbau bislang ein blinder Fleck. Besonders die Dokumentationspflichten zu Regelungsvorhaben und Stellungnahmen verursachen hohen Aufwand. Freitextfelder, doppelte Uploads und kurze Pflegeintervalle binden Ressourcen, ohne die Transparenz zwingend zu erhöhen.

Die de’ge’pol Lobbyregister-Umfrage zeigt, dass insbesondere kleine und zivilgesellschaftliche Organisationen stark belastet werden. Transparenz braucht deshalb klare, effiziente und vergleichbare Verfahren, die von allen Akteur:innen geleistet werden können.

Ein möglicher Lösungsansatz liegt bereits vor: ein digitales Online-Konsultationsverfahren. Es könnte Dopplungen vermeiden, Dokumentationspflichten bündeln und die Nachvollziehbarkeit politischer Beteiligungsprozesse verbessern.

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